Gerichtskosten, Berufung nach Rückweisung durch BGH

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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schmackebatz
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#1

08.09.2020, 16:08

Hallo, suche verzweifelt eine Lösung. Gegen Berufungsrückweisung mit Beschluss haben wir Nichtzulassungsbeschwerde für 3 von 6 Klägerinnen eingelegt, die Revision "gewonnen". Das Verfahren wurde an das OLG zurückverwiesen. Es gibt eine komplizierte Kostenregelung für I. und II. Instanz.
Für die "erste" Berufung sind schon alle Gerichtskosten in Rechnung gestellt und gezahlt worden. Jetzt will die Kostenstelle für die "zweite" Berufung - Zurückweisung nach einer über 3-jährigen Unterbrechung - nochmals Gerichtskosten haben. Ist das richtig? Sind die nicht mit den Gerichtskosten der "ersten" Berufung, die durch Beschluss zurückgewiesen und bereits gezahlt wurden, abgegolten?
Habe absolut nichts gefunden, die Frage aber auch schon im Rechtspflegerforum gestellt.
schmackebatz
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#2

08.09.2020, 16:30

Sorry, hab §§ 35 und 37 GKG gefunden, wonach nur einmal Gerichtskosten entstanden sein dürfen. Hab moniert.
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