Hallo, wie ist das zu handhaben? Ich stelle einen Pfüb, wie ist das dann mit den GK, muss ich die gleich bei Antragstellung mit einzahlen oder kann man die erst einmal nicht einzahlen und abwarten, bis das Gericht eine Rechnung schickt. ?Werde das am Montag in meinem neuen Büro zum ersten Mal machen, meine Vorgängerin ist nicht mehr da und sonst weiß dort auch niemand wie das gehandhabt wurde. In meinem früheren Büro hatte ich die Kosten per Verrechnungsscheck an den Pfüb-Antrag geheftet.
Bin gespannt auf die Antworten
Emilia
GK bei Pfüb
Bei uns wurde das immer unterschiedlich bisher gehandthabt.
Entweder wird dem Antrag auf PfÜB gleich der Verrechnungsscheck oder ein ausgefüllter Überweisungsträger (das war ein Tip einer netten Justizkassenangestellten, da das schneller geht) beigefügt oder wir warten bis das Gericht uns über die Justizkasse die Zahlungsaufforderung zukommen lässt.
Wir entscheiden immer etwas spontan wie wir das handhaben. Aber ich bin eher der Meinung, dass es zeitsparender ist, wenn gleich der Überweisungsträger beigefügt wird. Ich sehe dann auf dem Kontoauszug auch gleich immer das Gerichtsaktenzeichen.
Es ist bei Einzahlung der Gerichtskosten durch beigefügten und ausgefüllten Überweisungsträger so, dass das Gericht dort sein Aktenzeichen einträgt, daher lass ich die erste Zeile Verwendungszweck immer frei, und spare mir so die Nachfragen bei der Eingangsregistratur nach dem Aktenzeichen oder halt Geschäftszeichen des PfÜB's wenn ich mal vor der gerichtlichen Mitteilung was nachfragen will.
Mae
Entweder wird dem Antrag auf PfÜB gleich der Verrechnungsscheck oder ein ausgefüllter Überweisungsträger (das war ein Tip einer netten Justizkassenangestellten, da das schneller geht) beigefügt oder wir warten bis das Gericht uns über die Justizkasse die Zahlungsaufforderung zukommen lässt.
Wir entscheiden immer etwas spontan wie wir das handhaben. Aber ich bin eher der Meinung, dass es zeitsparender ist, wenn gleich der Überweisungsträger beigefügt wird. Ich sehe dann auf dem Kontoauszug auch gleich immer das Gerichtsaktenzeichen.
Es ist bei Einzahlung der Gerichtskosten durch beigefügten und ausgefüllten Überweisungsträger so, dass das Gericht dort sein Aktenzeichen einträgt, daher lass ich die erste Zeile Verwendungszweck immer frei, und spare mir so die Nachfragen bei der Eingangsregistratur nach dem Aktenzeichen oder halt Geschäftszeichen des PfÜB's wenn ich mal vor der gerichtlichen Mitteilung was nachfragen will.
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- charly03
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Wir warten meistens, bis die Rechnung von Gericht kommt und zahlen dann ein.
Ist nicht grad von Vorteil, da es dann länger dauert, bis der PfÜB zugestellt wird. Also am besten per Verrechnungsscheck beifügen, damit er von Gericht gleich bearbeitet werden kann.
Ist nicht grad von Vorteil, da es dann länger dauert, bis der PfÜB zugestellt wird. Also am besten per Verrechnungsscheck beifügen, damit er von Gericht gleich bearbeitet werden kann.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
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bei einzahlung per verrechnungsscheck wird der pfüb aber auch nicht gleich bearbeitet. der pfüb wird erst dann bearbeitet, wenn der verrechnungsscheck auf dem konto gut geschrieben ist, das konto könnte ja auch nicht gedeckt seincharly03 hat geschrieben:Wir warten meistens, bis die Rechnung von Gericht kommt und zahlen dann ein.
Ist nicht grad von Vorteil, da es dann länger dauert, bis der PfÜB zugestellt wird. Also am besten per Verrechnungsscheck beifügen, damit er von Gericht gleich bearbeitet werden kann.
wir nehmen gerichtskostenmarken. aber soviel wie ich gehört hab', "sterben" die gerichtskostenmarken bald aus dann geht alles nur noch per scheck oder überweisung
Hab noch nie Gerichtskostenmarken benutzt, geschweige denn gesehen... bei uns leben sie also schon nicht mehr
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In meiner Ausbildungskanzlei hatten wir einen Gerichtskostenstempler. So eine total schwere Maschine, die wir von Zeit zu Zeit zur Gerichtskasse tragen mussten, um sie dort wieder mit 8000 dm aufladen zu lassen - und danach konnte unsere Bürovorsteherin dann wieder die Gerichtskosten auf den Pfüb stempeln. Das ging aber nur, wenn es am gleichen Gericht war, wie dort wo der Stempler aufgeladen wurde; also damals bei uns "Aschaffenburg". Wenn es ein anderes Gericht war, musste ein V-Scheck oder Überweisungsträger verwendet werden.
Später in einer anderen Kanzlei wurde immer ein V-Scheck beigefügt.
Später in einer anderen Kanzlei wurde immer ein V-Scheck beigefügt.
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der Überweisungsträger ist dann aber auch nicht schneller als n V Scheck, die werden sicherlich auch warten, bis das GEld aufm Konto ist
entweder wenns nich so eilig is, warte ich bis die Rg kommt und überweise dann oder ich rufe vorher an und frage nach dem GerichtsAZ
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- charly03
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Als ich während meiner Ausbildung im Notariat war, hatten wir Gerichtskostenmarken. Fand ich ein wenig albern, diese Art Briefmarken unter die Briefe zu kleben, da ich sie vorher noch nie gesehen hatte. Seit dem hab ich nichts mehr damit zu tun gehabt.
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Liebe Grüße, charly03
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