Verrechnung Gerichtskosten
Verfasst: 03.09.2020, 12:20
Hey Leute,
in einer Zivilsache haben wir die Klägerin vertreten. Diese hat nach Klageeinreichung 10.608,00 Euro Gerichtskosten als Vorschuss eingezahlt (Streitwert 500.000,00 Euro).
Nach Einreichung einer Widerklage hat sich der Streitwert auf einen Betrag in Höhe von 857.813,99 Euro erhöht.
Gemäß Urteil wurde entschieden, dass jede Partei 50 % der Verfahrenskosten zu tragen hat.
Somit ergibt sich folgende Verrechnung:
Zahlung Klägerin Gerichtskostenvorschuss (SW 500.000 €) 10.608,00 Euro
abzüglich angefallener Gerichtskostenanteil der Klägern (50 %) -7.464,00 Euro
Überschusszahlung 3.144,00 €
Somit hat die Klägerin 3.144,00 Euro an Gerichtskosten zu viel gezahlt. Ein Betrag in Höhe von 537,00 Euro wurde an die Klägerin vom Gericht bereits zurückgezahlt.
Gemäß der Gerichtskostenabrechnung stehe ich noch etwas auf dem Schlauch, da das Gericht in dieser Rechnung angibt, dass ein Betrag in Höhe von 2.607,00 "bei anderen Verfahrensbeteiligten verrechnet" wird. Muss dieser Betrag gemäß KFA noch festgesetzt werden? Wie kommt das Gericht auf diese Verrechnung?
Danke für eure Hilfe!
in einer Zivilsache haben wir die Klägerin vertreten. Diese hat nach Klageeinreichung 10.608,00 Euro Gerichtskosten als Vorschuss eingezahlt (Streitwert 500.000,00 Euro).
Nach Einreichung einer Widerklage hat sich der Streitwert auf einen Betrag in Höhe von 857.813,99 Euro erhöht.
Gemäß Urteil wurde entschieden, dass jede Partei 50 % der Verfahrenskosten zu tragen hat.
Somit ergibt sich folgende Verrechnung:
Zahlung Klägerin Gerichtskostenvorschuss (SW 500.000 €) 10.608,00 Euro
abzüglich angefallener Gerichtskostenanteil der Klägern (50 %) -7.464,00 Euro
Überschusszahlung 3.144,00 €
Somit hat die Klägerin 3.144,00 Euro an Gerichtskosten zu viel gezahlt. Ein Betrag in Höhe von 537,00 Euro wurde an die Klägerin vom Gericht bereits zurückgezahlt.
Gemäß der Gerichtskostenabrechnung stehe ich noch etwas auf dem Schlauch, da das Gericht in dieser Rechnung angibt, dass ein Betrag in Höhe von 2.607,00 "bei anderen Verfahrensbeteiligten verrechnet" wird. Muss dieser Betrag gemäß KFA noch festgesetzt werden? Wie kommt das Gericht auf diese Verrechnung?
Danke für eure Hilfe!