Klagerücknahme und Erstattung Gerichtskosten an RSV

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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irms
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#1

20.08.2020, 12:11

Hallo zusammen,

in einer Angelegenheit haben wir die Klägerseite vertreten und eine Klage eingereicht. Die Gerichtskosten (552,00 Euro) wurden vorab von der Rechtsschutzversicherung unseres Mandanten an das Gericht gezahlt.

Nach Klageeinreichung haben wir uns mit der Gegenseite außergerichtlich geeingt und die Klage zurückgenommen, sodass ein Teil der Gerichtskosten (368,00 Euro) an uns zurückerstattet wurde. Die erstatteten Gerichtskosten haben wir an die Rechtsschutzversicherung weitergeleitet.

Was ist bezüglich der restlichen Gerichtskosten (184,00 Euro)? Müssen die restlichen Gerichtskosten an die Rechtsschutzversicherung zurückgezahlt werden?

Gemäß Vergleich lautet eine Position: "Die Kosten des Rechtsstreits wegen gegeneinander aufgehoben". Heißt dies nicht, dass die Gegenseite die Hälfte einer Gerichtsgebühr zahlen muss?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
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Adora Belle
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#2

20.08.2020, 12:13

Hatte ich nicht vor ein paar Tagen schon sowas ähnliches beantwortet?

Gegenseite muss die Hälfte zahlen. Du kannst anfragen, ob sie ohne Festsetzung zahlen, oder KFA stellen.
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