Gerichtskosten
Verfasst: 01.04.2020, 09:23
Hallo Ihr Lieben..
Ich habe mal wieder eine kurze Frage.
Ich fasse einmal alles kurz zusammen:
Klage wurde eingereicht. Bevor unser Mandant die Gerichtskosten gezahlt hat, hat der Beklagte die Klageforderung + außergerichtliche Kosten gezahlt.
Nun entsteht, wenn wir die Klage zurücknehme doch eine 1,0 Gerichtsgebühr oder?
Ich bin mir gerade unsicher, da die Klage ja überhaupt nicht zugestellt worden ist.
Ich würden jetzt mit dem Beklagten so abrechnen:
1,3 GG
1,3 VG
(Anrechnung)
Gerichtskosten 1,0
_____________________________________________________________
Zwischensumme
Erstattung der außergerichtlichen Kosten xY
zu zahlender Betrag xxxxx
Bin mir bei den Gerichtskosten überhaupt nicht sicher.
Ich habe nunmehr ein Schreiben gefertigt, indem steht, dass die Klage erst zurückgenommen wird, wenn die die entstandenen Gebühren und Gerichtskosten gezahlt werden.
Würdet Ihr das auch so machen?
Danke für eure Antworten
Ich habe mal wieder eine kurze Frage.
Ich fasse einmal alles kurz zusammen:
Klage wurde eingereicht. Bevor unser Mandant die Gerichtskosten gezahlt hat, hat der Beklagte die Klageforderung + außergerichtliche Kosten gezahlt.
Nun entsteht, wenn wir die Klage zurücknehme doch eine 1,0 Gerichtsgebühr oder?
Ich bin mir gerade unsicher, da die Klage ja überhaupt nicht zugestellt worden ist.
Ich würden jetzt mit dem Beklagten so abrechnen:
1,3 GG
1,3 VG
(Anrechnung)
Gerichtskosten 1,0
_____________________________________________________________
Zwischensumme
Erstattung der außergerichtlichen Kosten xY
zu zahlender Betrag xxxxx
Bin mir bei den Gerichtskosten überhaupt nicht sicher.
Ich habe nunmehr ein Schreiben gefertigt, indem steht, dass die Klage erst zurückgenommen wird, wenn die die entstandenen Gebühren und Gerichtskosten gezahlt werden.
Würdet Ihr das auch so machen?
Danke für eure Antworten