GK bei einer EV????

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Gast

#1

11.09.2007, 09:28

Werden bei einer EV Gerichtskosten berechnet???
Teddybär14
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#2

11.09.2007, 09:32

nur wenn du die Abschrift vom Vermögensverzeichnis einholst, glaube ich ...

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
sue232

#3

11.09.2007, 09:34

Nein, es werden, wenn du die Abgabe einer EV beantragst, keine GK fällig! Nur wenn du die Abschrift einholst und zwar 15 €.
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butterflybabe
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#4

11.09.2007, 09:38

:zustimm GK nur wenn du Abschirft aus dem Vermögensverzeichnis beantragtst.
StineP

#5

11.09.2007, 09:49

Kann mich anschließen: Die eV an sich löst keine GK aus, allerdings die Einholung eines Vermnögensverzeichnisses (15 €)
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#7

11.09.2007, 13:38

@annica440:

Aber Dir ist klar, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Abnahme der EV zuständig ist, Gebühren (KV 260 GVKostG: 30 Euro, ggfls. noch weitere 30 Euro nach KV 270 GVKostG) und Auslagen berechnet, wenn der Schuldner die EV noch nicht abgegeben hat, oder?
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