Gerichtskostenvorschuss Zeuge

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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maike.gr
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#1

21.01.2020, 10:21

Hallo Zusammen! :)

Ich habe mal wieder eine Frage, ich und meine eine Chefin fragen uns gemeinsam:

Wir haben erhalten:

Ladung März 2020, eine Verfügung vom Gericht, Zeugen Gerichtskostenvorschuss 100,00 EUR; soweit so gut...

Doch es steht KEINE Frist für die Zahlung der Gerichtskosten in der Verfügung.... Im Normalfall handhaben wir das "schnellstmöglich", jedoch möchte meine Chefin sich jetzt eine Frist von 3 Wochen eintragen um Zeit zu haben wenn eventuell ein Vergleich zustande kommt.

Habt ihr ne Idee wie die Rechtslage das sieht?

Recherchen im Internet haben noch nicht so viel gebracht..

LIEBSTE GRÜßE :))
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Anahid
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#2

21.01.2020, 11:02

Termin ist erst im März. Wenn da keine Frist steht, ist das wohl kein Problem, wenn sie sich jetzt eine 3-Wochen-Frist einträgt. Ohne Fristsetzung gibt es auch keine Frist. Aber ich würde dennoch schauen, dass die Zahlung bis ca. 2 Wochen vor dem Termin erfolgt ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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