KFA 2 Termine

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Jungesgemüse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.10.2015, 15:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#1

02.07.2019, 16:14

Hallo Zusammen!

Mal wieder eine Frage zu einem KFA den wir stellen müssen.

Es gab in der selben Sache 2 Termine. Einen "normalen" und einen an dem die Gegenseite nicht erschien und VU beantragt und erlassen wurde. Ich bin der Meinung man müsste jetzt sowohl eine 1,2 Terminsgebühr als auch eine 0,5 wegen des VU abrechnen und dann mit Mehrwert prüfen. Aber irgendwie dachte ich auch es gibt Mehrwert dann nur bei Abschluss eines Vergleichs.
Nach dem Termin wurde der Streitwert geändert mit Datum des Termins.
Könnt ihr mir weiterhelfen?

Mein KFA sah dann aus wie folgt:

1,3 Verfahrensgebühr aus Streitwert 1
1,2 Terminsgebühr 3104 aus Streitwert 1
0,5 Terminsgebühr 2015,3014 aus Streitwert 2
Angleich gem. § 15 III RVG
Reisekosten, Abwesenheitsgeld etc.

Danke!
LG
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

02.07.2019, 17:02

Inwieweit wurde der Wert geändert? Wenn aus dem "übriggebliebenen" Wert bereits die 1,2 TG entstanden war, dann war es das. Nur bei einer Klageerweiterung könnte noch eine neue TG entstehen. Und welche TG ist überhaupt zuerst entstanden?
Jungesgemüse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.10.2015, 15:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#3

03.07.2019, 16:37

Es hat erst ein Termin stattgefunden an dem die Gegenseite kam, also die 1,2 TG. Dieser Termin war am 23.03.
Im Urteil nun steht Streitwert bis 23.03. Streitwert 1 , danach: Streitwert 2

Ein halbes Jahr später war dann der 2. Termin in dem die Gegenseite nicht erschien und ein VU beantragt wurde.

Ein weiteres halbes Jahr später war dann ein 3. Termin in dem die Gegenseite wieder erschien. Darauf erging dann ein Urteil.

LG
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

03.07.2019, 16:49

Und ob eine Klageerweiterung stattgefunden hat, oder aber im ersten Termin ein Teil erledigt wurde, willst Du uns nicht mitteilen?
Jungesgemüse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.10.2015, 15:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#5

03.07.2019, 16:56

Oh entschuldige das ist untergegangen. Im Protokoll des ersten Termins steht dass die Hauptsache in Höhe von 900 € für erledigt erklärt wird.
Erster Streitwert war 5000€ und der zweite ab 23.03. ist 4000 €.
Dann der 2. Termin mit VU.
Im 3. Termin ist dann ein Vergleich geschlossen worden. Die Gegenseite hat allerdings im Nachgang den Widerruf erklärt (fristgerecht).
Nach weiterem Schriftverkehr ist dann das Urteil ergangen.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#6

03.07.2019, 17:52

Dann ist doch aber im ersten Termin bereits die 1,2 TG aus dem höchsten Wert entstanden. Alles danach kann daran nichts mehr ändern.
Jungesgemüse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.10.2015, 15:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#7

09.07.2019, 14:41

Das heißt ich kann nur eine Terminsgebühr also die 1,2 abrechnen und die 0,5 ist eh egal ? Das heißt es findet auch kein Höchstwert statt?
Jungesgemüse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.10.2015, 15:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#8

09.07.2019, 15:12

Bzw. mein KFA würde dann gehen:
1,3 VG aus 5000€
1,2 TG aus 5000€
Reisekosten, Abwesenheitsgeld etc.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#9

09.07.2019, 15:17

Genau.
Jungesgemüse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.10.2015, 15:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#10

09.07.2019, 15:21

Super, Dankeschön
Antworten