Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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pepe
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#1
25.06.2019, 09:22
Guten Morgen,
ich muss zum ersten Mal bei der zentralen Schutzschriftenstelle eine Schutzschrift hinterlegen.
Mandant ist vom notariellen Kaufvertrag zurückgetreten und will verhindern, dass die Gegenseite per Einstweiliger Verfügung die Löschung der Vormerkung verhindert.
Entsteht bei Gericht tatsächlich nur eine Gebühr in Höhe von 83,- Euro (§ 1 Nr. 5a Justizverwaltungskostengesetz; Nr. 1160 KV) und mehr nicht?
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Snoops
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#2
25.06.2019, 12:35
Ja, das ist richtig. Wir reichen regelmäßig Schutzschriften ein und erhalten immer eine Rechnung in Höhe von 83,00 € und das wars.
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pepe
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