Streitwertbeschwerde selbstständiges Beweisverfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#1

21.05.2019, 12:02

:wink1

Ich benötige mal wieder eure Hilfe.

Wir waren Antragsgegner in einem selbstständigen Beweisverfahren, in dem die Kosten für die Beseitigung von Chemikalien ermittelt werden sollten. Das Gutachten wurde 2017 erstellt und bezifferte die Kosten mit etwa 60.000,00 €.

Parallel hierzu hat die Antragstellerin des selbstständigen Beweisverfahrens Klage gegen unsere Mandantin, die Antragsgegnerin des selbstständigen Beweisverfahrens, auf Räumung und Zahlung rückständiger Mieten der Lagerhallen erhoben, in denen sich die oben genannten Chemikalien befinden.

Inzwischen ist die Berufung beendet; die Klage wurde abgewiesen. Der Streitwert für beide Instanzen ist auf 140.000,00 € festgesetzt worden. Der Richter wies in seinem Urteil zusätzlich darauf hin, dass das selbstständige Beweisverfahrens nichts mit dem Klageverfahren zu tun habe.

Nun habe ich aber vom Gericht des selbstständigen Beweisverfahrens einen Streitwertbeschluss über 140.000,00 € erhalten. Ich möchte nun die Frist zur Einlegung der Beschwerde notieren. Nun endet aber meines Wissens das selbstständige Beweisverfahren mit Vorliegen des Gutachtens. Das war allerdings bereits in 2017. Meine Frist kann sicherlich nicht bereits abgelaufen sein, bevor ich den Streitwertbeschluss erhalten habe.

Kann mir da jemand mit einer Lösung weiterhelfen? Wir wollen nicht sofort Beschwerde einlegen, sondern zunächst eine etwaige Reaktion der Antragstellerin abwarten.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

21.05.2019, 12:21

Wenn das Beweisverfahren nicht Bestandteil der Klage war, dann gibt es also zum Beweisverfahren noch keine Hauptsache und damit kann hier auch noch keine Verfahrensbeendigung vorliegen. Meiner Meinung nach müsstest Du jetzt gemäß § 494 a ZPO beantragen, der Antragstellerin eine Frist zur Klageerhebung zu setzen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#3

21.05.2019, 13:00

Das macht durchaus Sinn. Dann hätte meine Frist noch nicht zu laufen begonnen.

Problem scheint aber zu sein, dass die Chemikalien im Rahmen der Räumung, die unsere Mandantin inzwischen vorgenommen hat, mit entfernt worden sind. Das heißt, der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens ist weggefallen. :kopfkratz
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

21.05.2019, 13:15

Was ich nicht verstehe: Wenn sich das selbständige Beweisverfahren auf die Kosten der Beseitigung der von Eurer Mandantin eingelagerten Chemikalien bezog und ein Verfahren auf Räumung durchgeführt wurde, warum dann das Beweisverfahren kein Bestandteil des Klageverfahrens sein soll? Habt Ihr mal überlegt hierzu eine Gegenvorstellung abzugeben?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Frau Cindy
Foreno-Inventar
Beiträge: 2230
Registriert: 19.05.2010, 10:55
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: an der Elbe

#5

21.05.2019, 13:22

Haben wir nicht. Allerdings wäre das wohl eine Idee.

Ich habe mir jetzt den Antrag im selbstständigen Beweisverfahren noch einmal angesehen. Unsere Mandantin hatte aufgrund von Mängeln die Miete gekürzt und war deshalb soweit in Rückstand geraten, dass das Mietverhältnis gekündigt worden ist. Für die Räumung sollte dann ermittelt werden, mit welchen Kosten für die Beseitigung der Chemikalien zu rechnen ist.

Demnach würde ja zumindest Teilidentität vorliegen. Ich muss das wohl doch noch einmal mit meinem Chef besprechen.

Ich danke dir erstmal für deine Denkanstöße.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Antworten