Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Amy08
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#1
13.05.2019, 14:17
Hallo ihr Lieben
ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.
Nachdem beide Parteien in einer mietrechtlichen Angelegenheit die Hauptsache für erledigt erklärt haben, hat das Gericht einen Beschluss erlassen, dass unsere Mandantin die Kosten zu tragen hat.
Bevor unsere Mandantin entscheidet, ob sie hiergegen sofortige Beschwerde einlegen möchte oder nicht, möchte sie wissen wie hoch die Gerichtskosten im Beschwerdeverfahren sind. Fallen für das Beschwerdeverfahren überhaupt Gerichtskosten an?
Danke für eure Antworten
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icerose
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#2
13.05.2019, 14:24
Amy08 hat geschrieben: ↑13.05.2019, 14:17
Fallen für das Beschwerdeverfahren überhaupt Gerichtskosten an?
Nein, hier fallen keine GK an.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Amy08
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#3
13.05.2019, 14:30
Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort!
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DKB
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#5
22.05.2019, 12:19
DKB hat geschrieben: ↑17.05.2019, 18:49
KV 1810 GKG.
Danke, DKB. Das hat aber in 12 Jahren noch nie jemand bei mir angefordert.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück