Gerichtskosten wie hoch?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Wolke187
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#1

16.04.2019, 16:44

Hallo,

wenn in einer Angelegenheit bereits ein Termin stattgefunden hat und danach die Klage aber zurückgenommen wurde, welche Gerichtskosten fallen dann an? 1,0 oder 3,0?

Vielen Dank.
DKB
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 281
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Beruf: Justizfachwirt

#2

16.04.2019, 21:22

Grundsätzlich gibt KV 1211 GKG die Voraussetzungen für eine Gebührenermäßigung bei Klagerücknahme vor: unter Nr. 1a) dann, wenn die Klagerücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgt ist. Allein, dass bereits ein Verhandlungstermin stattgefunden hat, bedeutet noch nicht, dass die mündliche Verhandlung bereits geschlossen ist. Was war denn das Terminergebnis? Ein terminierter Fortsetzungstermin/Beweisaufnahme? Dann auf jeden Fall Gebührenermäßigung. Ebenso bei Ruhen des Verfahrens, Aussetzung oder neuem Termin von Amts wegen oder ähnlichen Verfahrensstillständen.

Ein Verkündungstermin? Dann kommt es darauf an, was in diesem Verkündungstermin verkündet worden wäre: Hinweis-/Auflagen-/Beweisbeschluss - dann noch kein Schluss der mündlichen Verhandlung, somit auch hier Gebührenermäßigung. Endurteil: keine Gebührenermäßigung, ggfs. unter Beachtung von KV 1211 Nr. 1b.

Als Kostenbeamter lege ich in solchen Fällen die Akte dem Richter vor und lasse mir vermerken, was denn in dem Verkündungstermin verkündet worden wäre und setze dementsprechend Kosten an. Diese Handhabung war vor vielen Jahren auch eine Vorgabe meines Bezirksrevisors.

Die Gebührenermäßigung steht natürlich auch immer unter dem Vorbehalt, dass nicht bereits ein anderes als ein unter KV 1211 Nr. 2 genanntes Urteil vorausgegangen ist.
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