Kosten für Sachverständigen
Verfasst: 13.02.2019, 13:33
Hallo Zusammen,
Kläger verklagt Mandant auf 3.000 €. Gericht erlässt einen Beweisbeschluss und beauftragt Sachverständigen. Kosten ca. 1.500 €
Wir reichen für Mandant Widerklage über 6.000 € ein.
Jetzt einigt man sich, dass beide Seite auf ihre Forderungen verzichten.
Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden.
Kosten gegeneinander heißt ja eigentlich, jede Partei trägt ihre RA-Kosten selber. Was ist aber mit den Kosten für den Sachverständigen?
Gibt es im Zweifel eine allgemeine Formulierung, dass die Kosten für den Sachverständigen beim Kläger verbleiben?
Kläger verklagt Mandant auf 3.000 €. Gericht erlässt einen Beweisbeschluss und beauftragt Sachverständigen. Kosten ca. 1.500 €
Wir reichen für Mandant Widerklage über 6.000 € ein.
Jetzt einigt man sich, dass beide Seite auf ihre Forderungen verzichten.
Kosten sollen gegeneinander aufgehoben werden.
Kosten gegeneinander heißt ja eigentlich, jede Partei trägt ihre RA-Kosten selber. Was ist aber mit den Kosten für den Sachverständigen?
Gibt es im Zweifel eine allgemeine Formulierung, dass die Kosten für den Sachverständigen beim Kläger verbleiben?