Seite 1 von 1

Rückerstattung GK nach Antragsrücknahme?

Verfasst: 05.12.2018, 12:22
von Dukatesse
Hallo Ihr Lieben,

ich bin gerade etwas überrascht. Wir haben einen Antrag auf PfüB gestellt. Das Gericht rechnet die € 20,00 ab, unser Mandant bezahlt diese direkt an die Gerichtskasse. Nach einem Hinweis des Rechtspflegers haben wir den Antrag zurückgenommen. Der Rechtspfleger meint nun auf telefonische Nachfrage, dass die € 20,00 nicht zurückerstattet werden.

Ist das korrekt?

LG

Re: Rückerstattung GK nach Antragsrücknahme?

Verfasst: 05.12.2018, 12:24
von mrsgoalkeeper
Auf welcher Grundlage basiert denn Deine Ansicht, dass das nicht korrekt sein könnte?

Re: Rückerstattung GK nach Antragsrücknahme?

Verfasst: 05.12.2018, 12:27
von CeNedra
Wenn sich eine Gebühr ermäßigt, steht das ausdrücklich in der KV GKG drin. Die 20€ entstehen für die Bearbeitung. Der Rechtspfleger hat bearbeitet und einen Hinweis erteilt. warum sollte die Gebühr zurückerstattet werden?

Re: Rückerstattung GK nach Antragsrücknahme?

Verfasst: 05.12.2018, 12:34
von AliceImWunderland
CeNedra hat Recht. Die Gebühr ist angefallen und kann nicht zurückerstattet werden.