Rückerstattung GK nach Antragsrücknahme?
Verfasst: 05.12.2018, 12:22
Hallo Ihr Lieben,
ich bin gerade etwas überrascht. Wir haben einen Antrag auf PfüB gestellt. Das Gericht rechnet die € 20,00 ab, unser Mandant bezahlt diese direkt an die Gerichtskasse. Nach einem Hinweis des Rechtspflegers haben wir den Antrag zurückgenommen. Der Rechtspfleger meint nun auf telefonische Nachfrage, dass die € 20,00 nicht zurückerstattet werden.
Ist das korrekt?
LG
ich bin gerade etwas überrascht. Wir haben einen Antrag auf PfüB gestellt. Das Gericht rechnet die € 20,00 ab, unser Mandant bezahlt diese direkt an die Gerichtskasse. Nach einem Hinweis des Rechtspflegers haben wir den Antrag zurückgenommen. Der Rechtspfleger meint nun auf telefonische Nachfrage, dass die € 20,00 nicht zurückerstattet werden.
Ist das korrekt?
LG