Rückerstattung GK nach Antragsrücknahme?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Dukatesse
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#1

05.12.2018, 12:22

Hallo Ihr Lieben,

ich bin gerade etwas überrascht. Wir haben einen Antrag auf PfüB gestellt. Das Gericht rechnet die € 20,00 ab, unser Mandant bezahlt diese direkt an die Gerichtskasse. Nach einem Hinweis des Rechtspflegers haben wir den Antrag zurückgenommen. Der Rechtspfleger meint nun auf telefonische Nachfrage, dass die € 20,00 nicht zurückerstattet werden.

Ist das korrekt?

LG
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
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#2

05.12.2018, 12:24

Auf welcher Grundlage basiert denn Deine Ansicht, dass das nicht korrekt sein könnte?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
CeNedra
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#3

05.12.2018, 12:27

Wenn sich eine Gebühr ermäßigt, steht das ausdrücklich in der KV GKG drin. Die 20€ entstehen für die Bearbeitung. Der Rechtspfleger hat bearbeitet und einen Hinweis erteilt. warum sollte die Gebühr zurückerstattet werden?
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AliceImWunderland
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#4

05.12.2018, 12:34

CeNedra hat Recht. Die Gebühr ist angefallen und kann nicht zurückerstattet werden.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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