Seite 1 von 1

Zustellkosten auch im ArbG-Verfahren?

Verfasst: 20.11.2018, 08:40
von §Lena§
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe einen KfA nach § 11 RVG an das Arbeitsgericht und frage mich gerade, ob ich da auch Zustellkosten von 3,50 € bzw. 7,00 € einzahlen muss.
Bin mir da total unsicher gerade.

Danke für Eure Hilfe

Re: Zustellkosten auch im ArbG-Verfahren?

Verfasst: 20.11.2018, 17:48
von 13
Aus dem Net:
Festgesetzt werden (nach § 11 RVG) können die gerichtlichen Vergütungen in allen gerichtlichen Verfahren jeglicher Gerichtsbarkeit.

Hierzu gehören neben den Gebühren auch

die Dokumentenpauschale, auch für elektronisch überlassene Dateien,
die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
Fahrt- und Abwesenheitskosten,
sonstige Auslagen wie Park- und Übernachtungskosten, Haftpflichtversicherungsprämien,
insbesondere auch die Umsatzsteuer sowie
verauslagte kanzleifremde Kosten (Kosten Dritter).