Zustellkosten auch im ArbG-Verfahren?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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§Lena§
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#1

20.11.2018, 08:40

Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe einen KfA nach § 11 RVG an das Arbeitsgericht und frage mich gerade, ob ich da auch Zustellkosten von 3,50 € bzw. 7,00 € einzahlen muss.
Bin mir da total unsicher gerade.

Danke für Eure Hilfe
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NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

20.11.2018, 17:48

Aus dem Net:
Festgesetzt werden (nach § 11 RVG) können die gerichtlichen Vergütungen in allen gerichtlichen Verfahren jeglicher Gerichtsbarkeit.

Hierzu gehören neben den Gebühren auch

die Dokumentenpauschale, auch für elektronisch überlassene Dateien,
die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
Fahrt- und Abwesenheitskosten,
sonstige Auslagen wie Park- und Übernachtungskosten, Haftpflichtversicherungsprämien,
insbesondere auch die Umsatzsteuer sowie
verauslagte kanzleifremde Kosten (Kosten Dritter).
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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