Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe einen KfA nach § 11 RVG an das Arbeitsgericht und frage mich gerade, ob ich da auch Zustellkosten von 3,50 € bzw. 7,00 € einzahlen muss.
Bin mir da total unsicher gerade.
Danke für Eure Hilfe
Zustellkosten auch im ArbG-Verfahren?
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Festgesetzt werden (nach § 11 RVG) können die gerichtlichen Vergütungen in allen gerichtlichen Verfahren jeglicher Gerichtsbarkeit.
Hierzu gehören neben den Gebühren auch
die Dokumentenpauschale, auch für elektronisch überlassene Dateien,
die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
Fahrt- und Abwesenheitskosten,
sonstige Auslagen wie Park- und Übernachtungskosten, Haftpflichtversicherungsprämien,
insbesondere auch die Umsatzsteuer sowie
verauslagte kanzleifremde Kosten (Kosten Dritter).
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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