Gerichtskosten und Zinsen

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
pepe
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 567
Registriert: 12.03.2009, 10:09
Beruf: Jura Studentin
Software: Advoware

#1

11.09.2018, 15:01

Hallo Zusammen,

Kläger verklagt Beklagten auf Zahlung von 8.000 € und 2.000 € Zinsen daraus.

Die Zinsen stellen ja eine Nebenforderung dar und wirken sich nicht streitwerterhöhend aus.

Wie schaut es aber mit der Kostengrundentscheidung aus. Mir hat jetzt ein Richter erklärt, dass es ein Irrtum sei, dass die Zinsen bei den Gerichtskosten keine Rolle spielen würden.

Nehmen wir an, dass die Parteien sich insgesamt auf die Zahlung von 6.000,00 EUR geeinigt hätten. Dann wäre die Quote (geht man nur von den eingeklagten 8.000 EUR aus): 75 % zu Lasten des Beklagten und 25 % zu Lasten des Klägers.

Wenn man aber die Zinsen mit einbezieht (geht man von 10.000 € aus) , wird daraus eine Quote von 60 % zu 40 %.

Was stimmt? :thx
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 669
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#2

11.09.2018, 16:04

beides.
pepe
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 567
Registriert: 12.03.2009, 10:09
Beruf: Jura Studentin
Software: Advoware

#3

11.09.2018, 16:13

:kopfkratz Die Antwort hilft leider nicht so richtig weiter. :wink1
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 669
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#4

11.09.2018, 16:29

Für den Streitwert sind Nebenforderungen nicht beachtlich (§43 GKG).
Das bedeute aber nicht, dass diese für die KGE unberücksichtigt bleiben können. Die KGE ist nach §92 ZPO zu treffen. Dabei ist zu schauen in welchem Umfang ein jeweiliges Obsiegen vorliegt. Dabei wäre es unbillig die Nebenforderung generell außer Betracht zu lassen, da sonst z.B. eine Verteidigung nur gegen Nebenleistungen unverhältnismäßig benachteiligt würde. In deinem Beispiel sind mit den vereinbarten 6.000€ ja auch die Zinsen abgegolten. Es wurde sich ja über eine Zahlung von 10.000€ gestritten, was der Streitwert nach den Kostengesetzen ist, ist dafür irrelevant.
Antworten