Gerichtskosten und Zinsen
Verfasst: 11.09.2018, 15:01
Hallo Zusammen,
Kläger verklagt Beklagten auf Zahlung von 8.000 € und 2.000 € Zinsen daraus.
Die Zinsen stellen ja eine Nebenforderung dar und wirken sich nicht streitwerterhöhend aus.
Wie schaut es aber mit der Kostengrundentscheidung aus. Mir hat jetzt ein Richter erklärt, dass es ein Irrtum sei, dass die Zinsen bei den Gerichtskosten keine Rolle spielen würden.
Nehmen wir an, dass die Parteien sich insgesamt auf die Zahlung von 6.000,00 EUR geeinigt hätten. Dann wäre die Quote (geht man nur von den eingeklagten 8.000 EUR aus): 75 % zu Lasten des Beklagten und 25 % zu Lasten des Klägers.
Wenn man aber die Zinsen mit einbezieht (geht man von 10.000 € aus) , wird daraus eine Quote von 60 % zu 40 %.
Was stimmt?
Kläger verklagt Beklagten auf Zahlung von 8.000 € und 2.000 € Zinsen daraus.
Die Zinsen stellen ja eine Nebenforderung dar und wirken sich nicht streitwerterhöhend aus.
Wie schaut es aber mit der Kostengrundentscheidung aus. Mir hat jetzt ein Richter erklärt, dass es ein Irrtum sei, dass die Zinsen bei den Gerichtskosten keine Rolle spielen würden.
Nehmen wir an, dass die Parteien sich insgesamt auf die Zahlung von 6.000,00 EUR geeinigt hätten. Dann wäre die Quote (geht man nur von den eingeklagten 8.000 EUR aus): 75 % zu Lasten des Beklagten und 25 % zu Lasten des Klägers.
Wenn man aber die Zinsen mit einbezieht (geht man von 10.000 € aus) , wird daraus eine Quote von 60 % zu 40 %.
Was stimmt?