Abrechnung RVG nur einmal pro Rechtszug
Verfasst: 29.08.2018, 12:05
Schönen guten Tag,
wir sind gerade dabei eine Abschlussrechnung anzufertigen für ein Verfahren mit mehreren mündlichen Verhandlungen. Dabei soll ich einmal Terminsgebühr 3104, einmal Abwesenheitsgeld 7005 und einmal Fahrtkosten 7003 pro Verhandlung geltend machen.
Meine Frage ist nun, ob dies nicht dem § 15 (2) RVG widerspricht?
wir sind gerade dabei eine Abschlussrechnung anzufertigen für ein Verfahren mit mehreren mündlichen Verhandlungen. Dabei soll ich einmal Terminsgebühr 3104, einmal Abwesenheitsgeld 7005 und einmal Fahrtkosten 7003 pro Verhandlung geltend machen.
Meine Frage ist nun, ob dies nicht dem § 15 (2) RVG widerspricht?
Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern.