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Abrechnung RVG nur einmal pro Rechtszug

Verfasst: 29.08.2018, 12:05
von Phil
Schönen guten Tag,

wir sind gerade dabei eine Abschlussrechnung anzufertigen für ein Verfahren mit mehreren mündlichen Verhandlungen. Dabei soll ich einmal Terminsgebühr 3104, einmal Abwesenheitsgeld 7005 und einmal Fahrtkosten 7003 pro Verhandlung geltend machen.

Meine Frage ist nun, ob dies nicht dem § 15 (2) RVG widerspricht?
Der Rechtsanwalt kann die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern.

Re: Abrechnung RVG nur einmal pro Rechtszug

Verfasst: 29.08.2018, 12:10
von Pitt
Die Terminsgebühr entsteht in Zivilverfahren je Rechtszug nur 1 x, auch wenn mehrere Termine stattgefunden haben. Für die weiteren Termine können daher nur noch die Fahrtauslagen und das Abwesenheitsgeld abgerechnet werden.

Re: Abrechnung RVG nur einmal pro Rechtszug

Verfasst: 29.08.2018, 12:10
von ...
Bzgl. der Terminsgebühr ja, die kann nur einmal gefordert werden.
Bzgl. der Fahrtkosten und dem Abwesenheitsgeld nicht, da dies keine Gebühren sondern Auslagen sind.

Re: Abrechnung RVG nur einmal pro Rechtszug

Verfasst: 29.08.2018, 12:18
von Phil
Gut. Vielen dank für die schnelle Info