Schönen guten Tag,
wir haben in einem Rechtsstreit das erste mal überhaupt einen Kostenfestsetzungsantrag gegenüber unserem eigenen Mandanten gestellt, da dieser sich trotz Mahnung geweigert hat zu zahlen.
Nun haben wir vom Gericht eine Kostenrechnung i.H.v. 3,50 € mit dem Gegenstand "Zustellung (Nr. 9002 Anlage 1 zum GKG)
Da wir bisher nie Kostenfestsetzungsanträge gegen den eigenen Mandanten stellen mussten ist uns dies völlig unbekannt.
Daher folgende Fragen:
1. Weshalb fallen diese Kosten an? Wenn wir einen Kostenfestsetzungsantrag gegen die Gegenseite stellen haben wir bisher nie eine solche Rechnung erhalten.
2. Kann man diese Kosten wiederum gegen den eigenen Mandanten als Schaden geltend machen?
Kostenrechnung bei Kostenfestsetzungsantrag in eigener Sache
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die GK müssen bei Zustellung an den Prozessgegner nicht gezahlt werden, weil in den 3,0 Gerichtskosten für das Verfahren die Zustellungen schon enthalten sind. Bei einer Zustellung PV ./. Mdt sind diese einzuzahlen. Die Kosten werden im KFB ebenfalls festgesetzt.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Manche Gerichte verzichten auch auf die Einzahlung der Zustellkosten, da der verwaltungsaufwand für die Rechnung größer ist, als der nutzen.
Wenn sie aber verlangt werden, hat mrsgoalkeeper recht, die Kosten werden dann im erlassenen KfB nach § 11 RVG mit aufgeführt
Wenn sie aber verlangt werden, hat mrsgoalkeeper recht, die Kosten werden dann im erlassenen KfB nach § 11 RVG mit aufgeführt
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
§ 11 Abs. 2 RVG stellt klar, dass das Verfahren gebührenfrei ( nicht kostenfrei ) ist und die entstandenen Zustellungsauslagen im Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt werden.
Die Bearbeitung soll von der Zahlung des Auslagenvorschusses abhängig gemacht werden, § 17 GKG.
Die Bearbeitung soll von der Zahlung des Auslagenvorschusses abhängig gemacht werden, § 17 GKG.