Re: Kostenfestsetzungsantrag bei Streitverkündung
Verfasst: 30.07.2018, 12:32
Okay hat sich erledigt. Nach § 3 Abs. 9a UStG liegt keine steuerbarer sonstige Leistung gegen Entgeld vor. Das ganze unterliegt als sog. Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer.