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Re: Kostenfestsetzungsantrag bei Streitverkündung

Verfasst: 30.07.2018, 12:32
von Phil
Okay hat sich erledigt. Nach § 3 Abs. 9a UStG liegt keine steuerbarer sonstige Leistung gegen Entgeld vor. Das ganze unterliegt als sog. Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer.

Re: Kostenfestsetzungsantrag bei Streitverkündung

Verfasst: 30.07.2018, 12:55
von Anahid
Das dürft Ihr in eigener Sache auch nicht.