Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Phil
- Foren-Praktikant(in)
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#11
30.07.2018, 12:32
Okay hat sich erledigt. Nach § 3 Abs. 9a UStG liegt keine steuerbarer sonstige Leistung gegen Entgeld vor. Das ganze unterliegt als sog. Innengeschäft nicht der Umsatzsteuer.
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Anahid
- Hexe vom Dienst
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...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17576
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#12
30.07.2018, 12:55
Das dürft Ihr in eigener Sache auch nicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.