Vergütungsfestsetzungsantrag

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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lvre
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#1

20.07.2018, 16:22

Hallo zusammen,

ich möchte gegen unsere Mandantin einen Vergütungsfestsetzungsantrag stellen (kein MB).
Allerdings sind auch Kosten nach Zeithonorar entstanden.
Meine Frage ist nun: Kann ich diese Kosten auch festsetzen lassen?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus. :)
...
Kennt alle Akten auswendig
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#2

20.07.2018, 16:53

Nein. Nach §11 RVG können nur die gesetzlichen Gebühren festgesetzt werden.
Im Übrigen ist der Klageweg zu beschreiten.
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13
NORTHERN DINO
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

20.07.2018, 19:02

Man kann es auch anders sagen: 33 :teufel
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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