Welcher Gegenstandswert bei dieser Sache?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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mathilda89
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#1

09.05.2018, 13:43

Hallo ihr Lieben,

vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen. Meine Chefin und ich stehen leider auf dem Schlauch und wir wissen nicht, was wir in dieser Sache für einen Gegenstandswert ansetzen können.

Außergerichtliche Sache, DSL-Anschluss geht nicht, 2 Aufforderungsschreiben gingen an Gegenseite mit Aufforderung Techniker zu schicken bzw. DSL-Anschluss funktionstüchtig zu machen. Welchen Gegenstandswert kann man da ansetzen?

Liebe Grüße
Neffi
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#2

09.05.2018, 13:58

So richtig kann ich nicht helfen, ich denke aber, es funktioniert genauso wie bei meinen Nachbarschaftssachen:

Gegenstandswert wäre die Kosten, die für die Beseitigung des Mangels anfallen würden.

Wurde - weil z.B. Techniker bei 1. Aufforderung nicht kam - ein Angebot von jemand anders für die Mangelbeseitigung angefordert? dann würde ich den GW aus der Rechnung hernehmen.

Sonst müsste das geschätzt werden, was aber für Kosten dafür anfallen könnten, hab ich keine Ahnung... :(
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Anahid
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#3

09.05.2018, 14:08

Ich glaube nicht, dass die Kosten eines Technikers angesetzt werden können. M.E. sind hier die Kosten maßgeblich, die gezahlt werden für den DSL-Anschluss und ggf. (bei Geschäftsleuten z.B.) entgangener Gewinn sowie - sollte ein Ersatzanschluss erforderlich werden - die Mehrkosten eines solchen Anschlusses.
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mathilda89
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#4

09.05.2018, 14:21

Danke für Eure Antworten! Ich werde das so mal meiner Chefin mitteilen.
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