GK im KFB in Abgezug gebracht
Verfasst: 12.04.2018, 11:26
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Es erging ein VU gegen unsere Mandantin, wir haben Einspruch eingelegt. Unserer Mandantin wurden die Kosten der Säumnis auferlegt, den KFB 1.003,25 € (mit GK in Höhe von 495,00 €) hat sie bezahlt.
Dann erging vom Gericht der Beschluss, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten (unserer Mandantin) verursachten Kosten zu tragen hat, da die Klage nach Erlass des VU zurückgenommen wurde.
Daraufhin haben wir Kostenfestsetzung und Rückfestsetzung der 1.003,25 € beantragt. Unter dem Antrag auf Rückfestsetzung allerdings mit dem Textbaustein: "Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen...."
Das Gericht hat nunmehr den KFB erlassen mit dem Hinweis auf die Gerichtskostenabrechnung: "Die Beklagtenpartei (also wir) hat ausdrücklich die Berücksichtigung von Gerichtskosten bei der Kostenfestsetzung beantragt. Daher hat die Beklagtenpartei der Klagepartei einen Betrag von 330,00 € zu erstatten.." und hat diese von dem festzusetzenden Betrag abgezogen.
Die Frist zur sofortigen Beschwerde ist noch nicht abgelaufen, aber wie begründet man das? Mit eigener Blödheit ??
Liebe Grüße Hummelgunde
folgender Sachverhalt:
Es erging ein VU gegen unsere Mandantin, wir haben Einspruch eingelegt. Unserer Mandantin wurden die Kosten der Säumnis auferlegt, den KFB 1.003,25 € (mit GK in Höhe von 495,00 €) hat sie bezahlt.
Dann erging vom Gericht der Beschluss, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten (unserer Mandantin) verursachten Kosten zu tragen hat, da die Klage nach Erlass des VU zurückgenommen wurde.
Daraufhin haben wir Kostenfestsetzung und Rückfestsetzung der 1.003,25 € beantragt. Unter dem Antrag auf Rückfestsetzung allerdings mit dem Textbaustein: "Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen...."
Das Gericht hat nunmehr den KFB erlassen mit dem Hinweis auf die Gerichtskostenabrechnung: "Die Beklagtenpartei (also wir) hat ausdrücklich die Berücksichtigung von Gerichtskosten bei der Kostenfestsetzung beantragt. Daher hat die Beklagtenpartei der Klagepartei einen Betrag von 330,00 € zu erstatten.." und hat diese von dem festzusetzenden Betrag abgezogen.
Die Frist zur sofortigen Beschwerde ist noch nicht abgelaufen, aber wie begründet man das? Mit eigener Blödheit ??
Liebe Grüße Hummelgunde