GK im KFB in Abgezug gebracht

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
hummelgunde20
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 13.12.2012, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

12.04.2018, 11:26

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Es erging ein VU gegen unsere Mandantin, wir haben Einspruch eingelegt. Unserer Mandantin wurden die Kosten der Säumnis auferlegt, den KFB 1.003,25 € (mit GK in Höhe von 495,00 €) hat sie bezahlt.
Dann erging vom Gericht der Beschluss, dass der Kläger die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten (unserer Mandantin) verursachten Kosten zu tragen hat, da die Klage nach Erlass des VU zurückgenommen wurde.
Daraufhin haben wir Kostenfestsetzung und Rückfestsetzung der 1.003,25 € beantragt. Unter dem Antrag auf Rückfestsetzung allerdings mit dem Textbaustein: "Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen...."
Das Gericht hat nunmehr den KFB erlassen mit dem Hinweis auf die Gerichtskostenabrechnung: "Die Beklagtenpartei (also wir) hat ausdrücklich die Berücksichtigung von Gerichtskosten bei der Kostenfestsetzung beantragt. Daher hat die Beklagtenpartei der Klagepartei einen Betrag von 330,00 € zu erstatten.." und hat diese von dem festzusetzenden Betrag abgezogen.
Die Frist zur sofortigen Beschwerde ist noch nicht abgelaufen, aber wie begründet man das? Mit eigener Blödheit :panik :panik ??

Liebe Grüße Hummelgunde
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17538
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

12.04.2018, 11:33

Wie hoch waren die von Euch zur Festsetzung angemeldeten Rechtsanwaltskosten und wie hoch wurde tatsächlich festgesetzt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
sansibar
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3276
Registriert: 11.03.2011, 10:40
Beruf: ReFa, gepr. BV
Software: RA-Micro
Wohnort: Hannover und so

#3

12.04.2018, 11:34

Ich verstehe den Sachverhalt noch nicht richtig: Hatte der Kläger die GK nicht mit festsetzen lassen nach dem VU?

Unabhängig davon: Ich sehe keine Grundlage für eine sofortige Beschwerde, denn der Fehler liegt ja nicht in der Festsetzung, sondern im Antrag.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
hummelgunde20
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 13.12.2012, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

12.04.2018, 11:45

Hallo Anahid, die Anwaltskosten passen. Es wurden aber vom Gesamtbetrag, also die rückfestgesetzten 1.003,25 € plus Anwaltsgebühren von .1.076,95 € 330,00 € GK abgezogen. Hilfe.... Sch.... Textbausteine....

Hallo Sansibar, für den Kläger wurden seine Anwaltsgebühren und 495,00 € GK festgesetzt, also 1.003,25 €. Den KFB hat unsere Mandantin an ihn bezahlt. Nach Rückfestsetzung hat die Gegenseite die 1.003,25 € zurück überwiesen.
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#5

12.04.2018, 11:55

Ich sehe das wie Sansibar - der Kfb ist korrekt - die abgezogenen 330 € Gerichtskosten sind als Kosten der Säumnis zu betrachten und von der säumigen Partei zu tragen. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
hummelgunde20
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 13.12.2012, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

12.04.2018, 12:01

ok, wenn das so korrekt ist... Hatte nur Panik, dass wir das versemmelt haben...

Vielen lieben Dank an euch alle, bin alleine mit meinem Chef in der Kanzlei und daher sehr froh, mir hier Rat holen zu können.

Wünsch euch noch einen schönen Tag
hummelgunde20
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 13.12.2012, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte

#7

12.04.2018, 13:11

... noch eine letzte blöde Frage kurz vor dem Wochenende ....

Nehmt ihr grundsätzlich bei einem KFA wenn der Mandant nicht Kläger ist den Textbaustein "Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen...." raus?
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#8

12.04.2018, 14:33

Nein, der Beklagten kann ja auch Kosten für das Verfahren verauslagt haben (SV, Gutachter, etc.)
hummelgunde20
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 13.12.2012, 12:02
Beruf: RA-Fachangestellte

#9

12.04.2018, 15:10

so wie ich das jetzt nachgelesen habe, haben wir das mit den Gerichtskosten doch versemmelt... Die gehören ja nicht zu den Kosten der Säumnis, da die Klägerseite nach unserem Einspruch gegen das VU die Klage zurückgenommen hat.

Der KFB ist richtig, ab unser KFA ist falsch. Kann man da noch irgend was retten? Oder hab ich einen Denkfehler...
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17538
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#10

12.04.2018, 15:16

Na sicher sind das Kosten der Säumnis. Durch das VU sind 3,0 GK entstanden. Bei Klagerücknahme hätten sich die GK auf 1,0 reduziert. Durch das VU (Säumnis) fällt die Reduzierung weg und somit sind 2,0 GK Kosten der Säumnis.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten