GK bei Vergleich mit Mehrwert

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Jungesgemüse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.10.2015, 15:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#1

09.04.2018, 13:58

Hallo ihr lieben,

Ich komme gerade nicht weiter. :nachdenk

Aus welchem Gegenstandswert berechne ich die GK bei einem Vergleich mit Mehrwert?

Gegenstandswert (Wir sind in der 2. Instanz) ist 100.000,-
Mehrwert des Vergleichs ist 200.000,-

Wie sehen jetzt meine Gerichtskosten aus?

Danke! :thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

09.04.2018, 14:15

Vorschlag? ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#3

09.04.2018, 14:18

Es ist nicht so sinnvoll, Deine Frage mehrfach zu posten. Davon erhältst Du weder schnellere, noch bessere Antwort.

Helfen Dir die Beiträge im alten Thread nicht weiter? Was würdest Du abrechnen? Wo genau liegen Deine Zweifel?
Jungesgemüse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.10.2015, 15:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#4

09.04.2018, 14:19

Anahid hat geschrieben:Vorschlag? ;)
Also weil es ein Vergleich ist 2 Gebühren und so wie ich das lese noch 0,25 über die nicht anhängige Sache also hätte ich intuitiv gesagt 2 Gebühren aus den 100.000,- die anhängig sind plus 0,25 aus meinem Mehrwert 200.000,- :augenreib
Jungesgemüse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.10.2015, 15:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#5

09.04.2018, 14:20

Adora Belle hat geschrieben:Es ist nicht so sinnvoll, Deine Frage mehrfach zu posten. Davon erhältst Du weder schnellere, noch bessere Antwort.

Helfen Dir die Beiträge im alten Thread nicht weiter? Was würdest Du abrechnen? Wo genau liegen Deine Zweifel?
Nein die helfen mir nicht wirklich leider...
Die Frage ist eben wieviele Gerichtskosten aus welchem Wert...
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

09.04.2018, 14:21

Jungesgemüse hat geschrieben: Also weil es ein Vergleich ist 2 Gebühren und so wie ich das lese noch 0,25 über die nicht anhängige Sache also hätte ich intuitiv gesagt 2 Gebühren aus den 100.000,- die anhängig sind plus 0,25 aus meinem Mehrwert 200.000,- :augenreib
Ist doch absolut korrekt. :daumen
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#7

09.04.2018, 14:23

Jo, das ist doch genau auch das, was im alten Thread steht. Bis auf Deine 2 Gebühren, die Du richtig für die 2. Instanz bestimmt hast.
Jungesgemüse
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 19
Registriert: 26.10.2015, 15:10
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#8

09.04.2018, 14:23

Anahid hat geschrieben:
Jungesgemüse hat geschrieben: Also weil es ein Vergleich ist 2 Gebühren und so wie ich das lese noch 0,25 über die nicht anhängige Sache also hätte ich intuitiv gesagt 2 Gebühren aus den 100.000,- die anhängig sind plus 0,25 aus meinem Mehrwert 200.000,- :augenreib
Ist doch absolut korrekt. :daumen

Aaaah super :yeah Danke :thx
Antworten