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GK bei Vergleich mit Mehrwert

Verfasst: 09.04.2018, 13:58
von Jungesgemüse
Hallo ihr lieben,

Ich komme gerade nicht weiter. :nachdenk

Aus welchem Gegenstandswert berechne ich die GK bei einem Vergleich mit Mehrwert?

Gegenstandswert (Wir sind in der 2. Instanz) ist 100.000,-
Mehrwert des Vergleichs ist 200.000,-

Wie sehen jetzt meine Gerichtskosten aus?

Danke! :thx

Re: GK bei Vergleich mit Mehrwert

Verfasst: 09.04.2018, 14:15
von Anahid
Vorschlag? ;)

Re: GK bei Vergleich mit Mehrwert

Verfasst: 09.04.2018, 14:18
von Adora Belle
Es ist nicht so sinnvoll, Deine Frage mehrfach zu posten. Davon erhältst Du weder schnellere, noch bessere Antwort.

Helfen Dir die Beiträge im alten Thread nicht weiter? Was würdest Du abrechnen? Wo genau liegen Deine Zweifel?

Re: GK bei Vergleich mit Mehrwert

Verfasst: 09.04.2018, 14:19
von Jungesgemüse
Anahid hat geschrieben:Vorschlag? ;)
Also weil es ein Vergleich ist 2 Gebühren und so wie ich das lese noch 0,25 über die nicht anhängige Sache also hätte ich intuitiv gesagt 2 Gebühren aus den 100.000,- die anhängig sind plus 0,25 aus meinem Mehrwert 200.000,- :augenreib

Re: GK bei Vergleich mit Mehrwert

Verfasst: 09.04.2018, 14:20
von Jungesgemüse
Adora Belle hat geschrieben:Es ist nicht so sinnvoll, Deine Frage mehrfach zu posten. Davon erhältst Du weder schnellere, noch bessere Antwort.

Helfen Dir die Beiträge im alten Thread nicht weiter? Was würdest Du abrechnen? Wo genau liegen Deine Zweifel?
Nein die helfen mir nicht wirklich leider...
Die Frage ist eben wieviele Gerichtskosten aus welchem Wert...

Re: GK bei Vergleich mit Mehrwert

Verfasst: 09.04.2018, 14:21
von Anahid
Jungesgemüse hat geschrieben: Also weil es ein Vergleich ist 2 Gebühren und so wie ich das lese noch 0,25 über die nicht anhängige Sache also hätte ich intuitiv gesagt 2 Gebühren aus den 100.000,- die anhängig sind plus 0,25 aus meinem Mehrwert 200.000,- :augenreib
Ist doch absolut korrekt. :daumen

Re: GK bei Vergleich mit Mehrwert

Verfasst: 09.04.2018, 14:23
von Adora Belle
Jo, das ist doch genau auch das, was im alten Thread steht. Bis auf Deine 2 Gebühren, die Du richtig für die 2. Instanz bestimmt hast.

Re: GK bei Vergleich mit Mehrwert

Verfasst: 09.04.2018, 14:23
von Jungesgemüse
Anahid hat geschrieben:
Jungesgemüse hat geschrieben: Also weil es ein Vergleich ist 2 Gebühren und so wie ich das lese noch 0,25 über die nicht anhängige Sache also hätte ich intuitiv gesagt 2 Gebühren aus den 100.000,- die anhängig sind plus 0,25 aus meinem Mehrwert 200.000,- :augenreib
Ist doch absolut korrekt. :daumen

Aaaah super :yeah Danke :thx