Hallo ihr lieben,
Ich komme gerade nicht weiter.
Aus welchem Gegenstandswert berechne ich die GK bei einem Vergleich mit Mehrwert?
Gegenstandswert (Wir sind in der 2. Instanz) ist 100.000,-
Mehrwert des Vergleichs ist 200.000,-
Wie sehen jetzt meine Gerichtskosten aus?
Danke!
GK bei Vergleich mit Mehrwert
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Es ist nicht so sinnvoll, Deine Frage mehrfach zu posten. Davon erhältst Du weder schnellere, noch bessere Antwort.
Helfen Dir die Beiträge im alten Thread nicht weiter? Was würdest Du abrechnen? Wo genau liegen Deine Zweifel?
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Also weil es ein Vergleich ist 2 Gebühren und so wie ich das lese noch 0,25 über die nicht anhängige Sache also hätte ich intuitiv gesagt 2 Gebühren aus den 100.000,- die anhängig sind plus 0,25 aus meinem Mehrwert 200.000,-Anahid hat geschrieben:Vorschlag?
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Nein die helfen mir nicht wirklich leider...Adora Belle hat geschrieben:Es ist nicht so sinnvoll, Deine Frage mehrfach zu posten. Davon erhältst Du weder schnellere, noch bessere Antwort.
Helfen Dir die Beiträge im alten Thread nicht weiter? Was würdest Du abrechnen? Wo genau liegen Deine Zweifel?
Die Frage ist eben wieviele Gerichtskosten aus welchem Wert...
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Ist doch absolut korrekt.Jungesgemüse hat geschrieben: Also weil es ein Vergleich ist 2 Gebühren und so wie ich das lese noch 0,25 über die nicht anhängige Sache also hätte ich intuitiv gesagt 2 Gebühren aus den 100.000,- die anhängig sind plus 0,25 aus meinem Mehrwert 200.000,-
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Jo, das ist doch genau auch das, was im alten Thread steht. Bis auf Deine 2 Gebühren, die Du richtig für die 2. Instanz bestimmt hast.
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Anahid hat geschrieben:Ist doch absolut korrekt.Jungesgemüse hat geschrieben: Also weil es ein Vergleich ist 2 Gebühren und so wie ich das lese noch 0,25 über die nicht anhängige Sache also hätte ich intuitiv gesagt 2 Gebühren aus den 100.000,- die anhängig sind plus 0,25 aus meinem Mehrwert 200.000,-
Aaaah super Danke