Verfahrensgebühr f. d Berufungsverfahren
Verfasst: 01.04.2018, 19:43
Hallo Zusammen,
es wurde vom LG eine Rechnung über eine Verfahrensgebühr 1220 für das Berufungsverfahren bei einem Streitwert von 725,00 € zur Hälfte über 106,00 direkt an den Kläger versandt zur Begleichung.
Frage: Lt. Anwalt übernimmt die RS-Versicherung die Kosten für die 1. u. 2. Instanz. Der Entschluß vom AG in der 1. Instanz ist jedoch ein "Fehlurteil" und somit wirkungslos geworden.
Ist es normal, dass diese Verfahrensgebühren vom Gericht für die 2. Instanz (Berufungsverfahren) direkt an den Kläger gesendet werden. Kann der Kläger nun die Kosten bei der RS-Versicherung geltend machen? Ich dachte das diese Verfahrenskosten vom Gericht direkt an den Anwalt versendet werden, da er sich auch um die Deckungszusagen kümmerte?
es wurde vom LG eine Rechnung über eine Verfahrensgebühr 1220 für das Berufungsverfahren bei einem Streitwert von 725,00 € zur Hälfte über 106,00 direkt an den Kläger versandt zur Begleichung.
Frage: Lt. Anwalt übernimmt die RS-Versicherung die Kosten für die 1. u. 2. Instanz. Der Entschluß vom AG in der 1. Instanz ist jedoch ein "Fehlurteil" und somit wirkungslos geworden.
Ist es normal, dass diese Verfahrensgebühren vom Gericht für die 2. Instanz (Berufungsverfahren) direkt an den Kläger gesendet werden. Kann der Kläger nun die Kosten bei der RS-Versicherung geltend machen? Ich dachte das diese Verfahrenskosten vom Gericht direkt an den Anwalt versendet werden, da er sich auch um die Deckungszusagen kümmerte?