Streitwert bei Duldung in Mietsache

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Liane
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#1

05.03.2018, 11:13

Hallo,

wir müssen Klage auf Duldung des Betretens einer Wohnung durch den Vermieter wegen des Ablesens der Zählerstände für Strom, Wasser und eine Photovoltaikanlage einreichen.

Was für einen Streitwert kann man da angeben?

Danke vorab

Liane
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AliceImWunderland
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#2

05.03.2018, 12:11

Der Streitwert bemisst sich nach dem Interesse des Vermieters, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Hierfür kannst du alle umlagefähigen Kosten einsetzen, die auf den Mieter entfallen. Die Vorschriften hierfür findest du in § 48 GKG, § 3 ZPO, § 23 I RVG.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Liane
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#3

05.03.2018, 14:12

Die Photovoltaikanlage ist aber nicht umlagefähig, da sie ja nur dem Vermieter dient. Habe dazu auch keine Entscheidungen gefunden.
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