PHK, Abtretung, arglistige Täuschung...

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Antworten
Gast

#1

18.08.2007, 11:51

Hallo,
hoffe jemand hat einen Rat bei diesem verzwickten Fall:

Folgender Fall:

A stehen Provisionsansprüche von Firma B zu, die durch gerichtlichen Vergleich durch einen Treuhänder verwaltet werden. Der gerichtliche Vergleich fand vor über 9 Jahren statt. Inzwischen haben sich hier über 150.000 EUR an Provisionen auf dem Träuhänderkonto angesammelt.
Ohne Einigung zwischen A und B darf der Treuhänder das Geld nun nicht auszahlen. Firma B stellt noch Ansprüche gegen A, die jedoch nicht haltbar sind.

Nun kommt C ins Spiel, der vor einigen Jahren eine Abtretung aller Ansprüche, die A gegen B hat, durch arglistige Täuschung von A erhalten hat und legt diese Abtretung nun B vor.
A (Deutscher) wohnt seid mehreren Jahren in Übersee und erkennt die Abtretung an C nicht an.
C hatte keine Ansprüche gegen A – es handelte sich also nicht um eine Sicherheitsabtretung.


Fragen:
-Hat A ein Recht die Abtretung zu widerrufen ? Es handelte sich ja nicht um eine Sicherungsabtretung.

-Wenn A gegen C klagen muß wegen Rückabtretung und arglistige Täuschung, hat A Anspruch auf PKH ? (A wohnt wie gesagt seid einigen Jahren in Übersee, ist in Deutschland wegen der einstigen Sache hoch verschuldet - kann die Gerichtskosten also nicht aufbringen.

- Wie würde es aussehen wenn A die Ansprüche an D abtritt – (Verwandschaft in Deutschland) – hätte D Anspruch auf Prozesskostenhilfe ? D hatte Privatinsolvenz angemeldet und befindet sich in der Phase der Restschuldbefreiung.
hexchen
Forenfachkraft
Beiträge: 100
Registriert: 24.08.2006, 16:13
Kontaktdaten:

#2

09.09.2007, 11:10

Das ist leider keine Frage zum Kostenrecht, sondern erstmal materielles Recht und Aufgabe eines (haftenden) Anwalts, den Fall zu prüfen. Sorry, aber dieses Forum kann in dem Fall leider meiner Meinung nach nicht helfen!
StineP

#3

09.09.2007, 13:50

Paula -was bist du von Beruf?! Geht es hier um eine private Sache!?
Antworten