Streitwert finanzgerichtliches Verfahren

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Yvy
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 29
Registriert: 31.08.2006, 16:57

#1

16.08.2007, 14:03

Huhu, hab ma eine kurze Frage zu der Streitwertberechnung in finanzgerichtlichen Angelegenheiten!?

Also .....

.... Es ist eine Klage rechtshängig, mit welcher ein Haftungsbescheid und ein Duldungsbescheid angefochten werden. Ich denke mal das hier eine Zusammenrechnung der einzelnen Streitwerte erfolgt!?!?

Zum Haftungsbescheid, im Haftungsbescheid ist aufgeführt Umsatzsteuer und Lohnsteuer, der Kläger ist Arbeitgeber! Ist die Haftungssumme = Streitwert?

Zum Duldungsbescheid: betrifft einen Betrag in Höhe von rund 1.500,00 €, ist dieser Betrag mein STreitwert oder 4.000,00 € weil hier die REchtmäßigkeit eines Duldungsbescheides streitig ist!?!?

Mein eigentliches Problem ist, dass ich eine Kostenvorschussnote erstellen muss und absolut nicht weiß welchen Wert ich hier tatsächlich ansetzen soll!?!?! Ich könnte natürlich auch lediglich 1.000,00 € als vorläufigen STreitwert nehmen, aber das ist meinem Chef zu wenig und ich denke höher wird der Streitwert schon sein!!!

Danke für jede Antwort!!!!!
VG Yvy :D :?: :idea:
eve

#2

16.08.2007, 14:05

Gegenstandswert : § 52 Abs. 3 GKG. Beide Werte gem. § 22 RVG addieren
eve

#3

16.08.2007, 14:06

Wenn kein Wert angegeben, dann § 52 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GKG
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