Gerichtskosten bei einer Teilrücknahme
Verfasst: 14.07.2017, 15:57
Hallo,
wir sind gerade am überlegen, was günstiger wäre.
1. Klagerücknahme mit einer Verweisung an das nächste Gericht oder
2. eine Rücknahme wo wir das dann beim zuständigen Gericht evtl später selber noch einmal geltend machen?
Es geht bzgl. des Gegenstandswertes darum, dass der GG mehrere Fälle umfasst zB (300,00 + 250,00 + 600,00 + 600,00 + 600,00) und wir nehmen zB dann den Antrag bzgl der 600,00 € separat zurück.
Was wäre günstiger bzw. welche Gerichtsgebühren fallen an oder eben nicht ???
Vielen lieben Dank für eure Hilfe schon mal
wir sind gerade am überlegen, was günstiger wäre.
1. Klagerücknahme mit einer Verweisung an das nächste Gericht oder
2. eine Rücknahme wo wir das dann beim zuständigen Gericht evtl später selber noch einmal geltend machen?
Es geht bzgl. des Gegenstandswertes darum, dass der GG mehrere Fälle umfasst zB (300,00 + 250,00 + 600,00 + 600,00 + 600,00) und wir nehmen zB dann den Antrag bzgl der 600,00 € separat zurück.
Was wäre günstiger bzw. welche Gerichtsgebühren fallen an oder eben nicht ???
Vielen lieben Dank für eure Hilfe schon mal