Insolvenzanmeldung/sofortige Beschwerde

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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Alexandra14
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#1

03.02.2017, 12:45

Folgendes:
Wir haben für den Gläubiger Insolvenzantrag gestellt; unser Antrag wurde zurückgewiesen, sodass wir nun sofortige Beschwerde einlegen werden.
Da ich bislang mit InsO so überhaupt nichts zu tun hatte ... hoffe ich auf schnelle Hilfe hier.
Wie hoch werden die Gerichtskosten sein? (ebenso 0,5 wie beim Antrag auf Eröffnung InsO)?
Die RA-Gebühren bleiben bei 0,5, da wir uns ja noch in der "Eröffnung" befinden, oder?

Vielen lieben Dank schonmal! :patsch
DKB
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#2

03.02.2017, 13:34

An Gerichtkosten entsteht KV 2360 GKG, eine 1.0-Gebühr, für das Beschwerdeverfahren. Die Gebühr fällt auch bei Rücknahme der Beschwerde nicht mehr weg.
Alexandra14
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#3

03.02.2017, 14:29

Dankeschön!!!
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