Rückerstattung der Gerichtskosten durch das Gericht

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Manuel
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#11

07.03.2018, 09:55

Adora Belle hat geschrieben:Wie kommst Du darauf, dass der Termin die Ermäßigung hindert? Davon steht nichts in den Ziffern 1210,1211. Solange kein Urteil ergangen ist und vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird, ermäßigen sich die Gerichtskosten von 3 auf 1.
:thx Dann ist ja gut, dass ich hier noch mal gefragt habe. Danke.
Manuel
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#12

07.03.2018, 09:58

Anahid hat geschrieben:
Manuel hat geschrieben:Jetzt liegt mir die Akte vor und soll die Sache abschließen. Mir stellt sich sich die Frage, ob ich bei einer Klagrücknahme noch GK erstattet erhalte. Ich denke nein, weil die ja mit dem ersten Termin m.E. komplett verbraucht sind. Richtig?
Eine Gerichtskostenerstattung kommt ja nur dann nicht mehr in Frage, wenn bereits Schluss der mündlichen Verhandlung vorliegt. Dazu gibt aber Dein Sachverhalt nichts her. Nur weil ein Termin stattgefunden hat, ist das nicht gleichzusetzen mit dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Fragt sich doch eher, warum das Verfahren gerade ruht. Würde es fortgesetzt, würde wohl mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weiterer Termin stattfinden, oder?
Ja, ich denke auch, dass ein weiterer Verhandlungstermin stattfinden würde. Aber wenn ich das richtig einschätze, hat unsere Mdt. Sorge, das die ganze Geschichte für sie nach hinten losgehen könnte. Von daher werde ich die Klage jetzt tatsächlich zurücknehmen. Dann gibt es noch GK zurück und ich denke nicht, dass die Beklagte (die sich ja selbst ohne RA vertritt) einen Kostenantrag o.ä. stellen wird. :dito :thx
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