EILT! Gerichtskosten bei Scheidung und einstw. Anordnung?

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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spitzi192
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#1

09.08.2007, 10:22

Hallo zusammen,

ich hab vom GKG so gar keine Ahnung. Wie viele GK entstehen bei Scheidung mit Urteil? Einfach nur 3,0? Und bei einstweiliger Anordnung? Die Anordnung ging über Unterhaltszahlungen. Es hat ein Termin stattgefunden, dann wurde der Antrag zurückgenommen.

Es ist wirklich dringend, Chef wartet!!!

Vielen lieben Dank euch!
Gast

#2

09.08.2007, 10:25

Bei Scheidung mit Urteil - 2 GK
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tabea009
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#4

09.08.2007, 10:27

Aber nur, wenn das Urteil eine Begründung enthält, oder? Sonst ist es doch 1,5

Für die einstw. Anordnung 0,5 GK
Barbara
Gast

#5

09.08.2007, 10:29

@tabea009
Also bei Scheidungsanträgen habe ich bisher immer 2,0 GK zahlen müssen mit Einreichung des Scheidungsantrages. Habe auch nie was zurückbekommen. Wo nimmst Du die 1,5 her? Wo steht das?
StineP

#6

09.08.2007, 10:30

Wo steht das mit der Begründung?
spitzi192
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#7

09.08.2007, 10:31

Und wann ist ein Scheidungsurteil begründet? Das Urteil ist insgesamt nur zwei Seiten lang, weil die Parteien sich beim Notar über alles geeinigt haben. Ehe geschieden, weil Ehe gescheitert, zwei Sätze zum Versorgunsausgleich, fertig. Reicht das für 2,0 GK? Habt ihr vielleicht auch Nummern aus dem GKG für mich?
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
StineP

#8

09.08.2007, 10:40

Steht in § 34 GKG (immer zwei Gebühren)
spitzi192
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#9

09.08.2007, 10:48

OK, super. :thx
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tabea009
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#10

09.08.2007, 11:53

Hatte halt im KV nachgesehen. Da steht das irgendwie mit der Begründung drin. War mir aber ja auch nicht sicher. Deswegen die Frage.
Barbara
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