Frist für Gerichtskostenvorschuss nach Widerspruch gg. MB
Verfasst: 27.09.2016, 10:04
Guten Morgen,
ich habe mal wieder einen verzwickten Fall, den ich noch nie hatte: Wir beantragten einen Mahnbescheid für einen Mandanten, den die Gegenseite vollumfänglich zurückwies. Da wir nach Widerspruch um Abgabe an das zuständige AG baten, erhielten wir zugleich die GK-Kostennote für das weitere Verfahren zugestellt. Dummerweise ist der Mandant jetzt aber mehrere Wochen unterwegs und Cheffe ist nicht gewillt, ihm die GK vorzustrecken!
Gibt es eigentlich eine Frist, bis wann die GK eingezahlt werden müssen und was passiert eigentlich, wenn überhaupt nicht bezahlt wird (Mandant pleite o.ä.)?
LG Sabine
ich habe mal wieder einen verzwickten Fall, den ich noch nie hatte: Wir beantragten einen Mahnbescheid für einen Mandanten, den die Gegenseite vollumfänglich zurückwies. Da wir nach Widerspruch um Abgabe an das zuständige AG baten, erhielten wir zugleich die GK-Kostennote für das weitere Verfahren zugestellt. Dummerweise ist der Mandant jetzt aber mehrere Wochen unterwegs und Cheffe ist nicht gewillt, ihm die GK vorzustrecken!
Gibt es eigentlich eine Frist, bis wann die GK eingezahlt werden müssen und was passiert eigentlich, wenn überhaupt nicht bezahlt wird (Mandant pleite o.ä.)?
LG Sabine