Kostenrechnung über nicht verbrauchten Vorschuss
Verfasst: 02.06.2016, 11:29
Hallo,
wann bekommt man in der Regel eine Rechnung des Gerichts über den nicht verbrauchten Gerichtskosten- und Sachverständigenvorschuss? Nachdem das KFV eingeleitet wurde oder schon früher?
Hintergrund: Wir sind Kläger. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Kostenregelung: RA-Gebühren trägt jeder selbst; Gerichtskosten werden geteilt. (Ermäßigung der Gerichtskosten auf 1,0 Gebühr). Der Vergleich wurde protokolliert; es liegt aber noch keine vollstreckbare Ausfertigung vor. Es wurden auch Sachverständigenkosten von beiden Parteien eingezahlt; die Höhe der verbrauchten Kosten ist bisher nicht bekannt.
Danke im Voraus!
wann bekommt man in der Regel eine Rechnung des Gerichts über den nicht verbrauchten Gerichtskosten- und Sachverständigenvorschuss? Nachdem das KFV eingeleitet wurde oder schon früher?
Hintergrund: Wir sind Kläger. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Kostenregelung: RA-Gebühren trägt jeder selbst; Gerichtskosten werden geteilt. (Ermäßigung der Gerichtskosten auf 1,0 Gebühr). Der Vergleich wurde protokolliert; es liegt aber noch keine vollstreckbare Ausfertigung vor. Es wurden auch Sachverständigenkosten von beiden Parteien eingezahlt; die Höhe der verbrauchten Kosten ist bisher nicht bekannt.
Danke im Voraus!