Hallo,
wann bekommt man in der Regel eine Rechnung des Gerichts über den nicht verbrauchten Gerichtskosten- und Sachverständigenvorschuss? Nachdem das KFV eingeleitet wurde oder schon früher?
Hintergrund: Wir sind Kläger. Es wurde ein Vergleich geschlossen. Kostenregelung: RA-Gebühren trägt jeder selbst; Gerichtskosten werden geteilt. (Ermäßigung der Gerichtskosten auf 1,0 Gebühr). Der Vergleich wurde protokolliert; es liegt aber noch keine vollstreckbare Ausfertigung vor. Es wurden auch Sachverständigenkosten von beiden Parteien eingezahlt; die Höhe der verbrauchten Kosten ist bisher nicht bekannt.
Danke im Voraus!
Kostenrechnung über nicht verbrauchten Vorschuss
- Anahid
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Na und jetzt müsste dann der Kläger mal beantragen, dass die Kosten ausgeglichen werden. Dann fängt auch das Gericht an zu rechnen. Ansonsten.....solange denen nichts fehlt.
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stimmtAnahid hat geschrieben:Dann fängt auch das Gericht an zu rechnen. Ansonsten.....solange denen nichts fehlt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
Gerade bei Kostenquotelung und Verrechnung von Vorschüssen macht der Rechtspfleger keine Kostenfestsetzung ohne Gerichtskostenabrechnung. Grundsätzlich sollen die Kosten alsbald nach Fälligkeit angesetzt werden, § 15 KostVfg. In der Praxis hängt es davon ab, wie schnell die Geschäftsstelle ( unter Beachtung von § 3 KostVfg ) die Akte dem Kostenbeamten vorlegt oder selber ansetzt, wenn es sich um eine Service-Einheit handelt. Es kann also von Gericht zu Gericht unterschiedlich lange dauern, je nach Personalsituation.
Von daher, einfach Kostenausgleichung beantragen, spätestens bei Aktenvorlage wird der Rechtspfleger die Gerichtskostenabrechnung verfügen.
Von daher, einfach Kostenausgleichung beantragen, spätestens bei Aktenvorlage wird der Rechtspfleger die Gerichtskostenabrechnung verfügen.