Huhu
Ich wollte mal wissen, wann dem Mandanten Gerichtskosten in Rechnung gestellt werden (Vorschussrechnung für das gerichtliche Verfahren) und in welcher Höhe (immer 3 Gebühren)?
Vielen Dank schon mal im Voraus
Wann werden dem Mandanten GK berechnet?
- 13
- NORTHERN DINO
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Gerichtskostengesetz (GKG)
Geltung ab 2004-07-01. Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 2 G v. 26.3.2007 I 370
§ 12 GKG, Verfahren nach der Zivilprozessordnung
(1) 1 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden. 2 Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden; dies gilt auch in der Rechtsmittelinstanz.
Geltung ab 2004-07-01. Zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 2 G v. 26.3.2007 I 370
§ 12 GKG, Verfahren nach der Zivilprozessordnung
(1) 1 In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden. 2 Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche Handlung vorgenommen werden; dies gilt auch in der Rechtsmittelinstanz.
~ Grüßle ~
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- Annile
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Es kommt darauf an, was du für ein Verfahren hast. Die Gerichtskosten entnimmst du dem GKG.
Wenn du z. B. ein Berufungsverfahren hast sind es 4 Gebühren, bei Famliienstreitigkeiten nur 2...
Siehe hier:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... id=anlage1
Wenn du z. B. ein Berufungsverfahren hast sind es 4 Gebühren, bei Famliienstreitigkeiten nur 2...
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Es Annile :hurra
- Curry
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Bei uns ist das unterschiedlich. Bei einigen Mandanten legen wir die Gerichtskosten schon mal aus, aber anderen wiederum verlangen wir einen Vorschuss, gleich zusammen mit dem Vorschuss der Verfahrensgebühr evtl. auch der Terminsgebühr.
Die Höhe der Gebühr richtet sich, wie Annile sagt, nach dem GKG.
Die Höhe der Gebühr richtet sich, wie Annile sagt, nach dem GKG.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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GK legen wir nie für Mdt aus, das sollen die mal schön selbst überweisen und verbürgen tun wir uns auch net mehr, seitdem wir mal beinah bös auf die Schnauze gefallen wären
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Wir machen das auch nur bei Mandanten, wo wir wissen, dass die das bezahlen werden. Bei sehr hohen GK legen wir es meist nie aus.
Curry
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Hallo,
wenn wir z. B. Klage eingereicht haben, warten wir meistens ab, bis das Gericht uns anschreibt, die Gerichtskosten einzuzahlen.
Dann schicken wir dem Mandanten davon eine Kopie zu, damit er den Betrag direkt ans Gericht überweist.
Wenn es schnell gehens soll, fordern wir den Mandanten schon mit Klageeinreichung auf, uns die Gerichtskosten (bevor die Aufforderung vom Gericht kommt) zu überweisen, damit wir diese dann direkt ans Gericht weiterleiten können.
Silvia
wenn wir z. B. Klage eingereicht haben, warten wir meistens ab, bis das Gericht uns anschreibt, die Gerichtskosten einzuzahlen.
Dann schicken wir dem Mandanten davon eine Kopie zu, damit er den Betrag direkt ans Gericht überweist.
Wenn es schnell gehens soll, fordern wir den Mandanten schon mit Klageeinreichung auf, uns die Gerichtskosten (bevor die Aufforderung vom Gericht kommt) zu überweisen, damit wir diese dann direkt ans Gericht weiterleiten können.
Silvia
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Ich finde ja, dass beide Vorschläge von Silvia etwas zu lange dauern.
Curry
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wir wie Silvia.. dauert zwar länger, aber so ists eben, so muss ich nicht erst was beim Mdt anfordern (bis der zahlt, kommt eh schon die GK-Rg) und nicht in Vorlage treten und man kann sich nicht verrechnen