Liebe Helfer,
ich habe eine Frage zum Kostenfestsetzungsantrag. Und zwar hat das LAG Urteil mit Vergleich gefallen: In der ersten Instanz trägt der Kläger die Kosten. In der zweiten Instanz trägt jeder die außergerichtlichen Kosten selbst, die Gerichtskosten werden gegeneinander aufgehoben.
Ich würde für die erste Instanz eine normale Kostenaufstellung machen und für die zweite Instanz "nur" beantragne die Gerichtskosten in Höhe von ... € auszugleichen und diese ebenfalls ab Antragseingang mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
Kann mir jemand hier weiterhelfen oder kurz gegenchecken, ob das so seine Richtigkeit hat?
Herzlichen Dank!!
Kostenfestsetzungsantrag
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17576
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Du schreibst LAG; also gehe ich davon aus, dass wir hier von Arbeitsrecht sprechen. Da gibt es keine Kostenerstattung für die I. Instanz, außer Fahrtkosten Eures Mandanten, soweit diese erstattungsfähig sein sollten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.