Seite 2 von 2

Re: Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfah

Verfasst: 07.01.2016, 09:34
von Anahid
Da es gem. § 11 GKG keine Vorschusspflicht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gibt, ist natürlich klar, dass diese Kosten am Ende des Verfahrens (soweit sie angefallen sind) von der Gerichtskasse bei demjenigen angefordert werden, der sie schuldet.