Gerichtskosten bei Urteil im arbeitsgerichtlichen Verfahren
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Da es gem. § 11 GKG keine Vorschusspflicht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gibt, ist natürlich klar, dass diese Kosten am Ende des Verfahrens (soweit sie angefallen sind) von der Gerichtskasse bei demjenigen angefordert werden, der sie schuldet.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.