Gerichtskostentragung durch Gegner

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
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icerose
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#11

27.07.2007, 11:30

Wie wäre es denn, wenn ihr die Sache für erledigt erklärt und zeitgleich Kostenfestsetzung gegen den Schuldner beantragt?? Er hat ja immerhin Anlass gegeben, das Gericht anzurufen.

Sollte ich einen Denkfehler beinhalten, bitte ich um einen zarten Hinweis.
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j3NN
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#12

27.07.2007, 11:32

Habt ihr denn schon die GK gezahlt? Also die weiteren? Weil ansonsten würde es ja "nur" um diese 23 € gehen. Da dein Chef sich aber anscheind sehr darüber aufregt denke ich mal, weil es so viele GK sind.
Zuletzt geändert von j3NN am 27.07.2007, 11:43, insgesamt 1-mal geändert.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

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Master24
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#13

27.07.2007, 11:42

Dann eben ein Schriftsatz an das streitige Gericht: HS erledigt, Kostenantrag. Abrechnungstechnisch seid ihr im streitigen Verfahren, es war beantragt, es automatisch durchzuführen im Falle des Widerspruches...

Gruß,
Master24

edit: bzw. nach dahin abzugeben... *denk* Allerdings würde ich es doch so sagen, ja.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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j3NN
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#14

27.07.2007, 11:43

Irgendwie nimmt der meinen "edit" nicht an.

Selbst wenn ihr beantragt, die Kosten dem gegner aufzuerlegen, gehe ich nicht davon aus, dass das Gericht das so ohne weiteres machen wird.
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Curry
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#15

27.07.2007, 11:44

Wahrscheinlich möchte das Gericht dann trotzdem noch eine Anspruchsbegründung, damit es entscheiden kann, wer die Kosten zu tragen hat.

Wurde denn die Hauptforderung gezahlt?
Curry

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#16

27.07.2007, 11:48

Ich gehe mal auch nicht davon aus. Zumal das Gericht das ja an den Gegner weiterleitet und sicher um Stellungnahme bittet. Der wird natürlich keinerlei Kosten tragen wollen und entsprechend argumentieren.

Na egal, ich versuche es auf jeden Fall. Hatte ich eh schon so angedacht, wollte nur meinen Chef gleich darauf vorbereiten, dass er wohl nicht alle GK zurück bekommt... Nicht verbrauchte GK bekommen wir ja zurück.
Barbara
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#17

27.07.2007, 11:51

j3NN hat geschrieben:Irgendwie nimmt der meinen "edit" nicht an.
Das ist mir auch schon aufgefallen. Beim EDIT-Vorgang ruhig in den richtigen EDIT-Modus wechseln (neben dem Speicher-Button), dann klappt's.

Gruß
Master24
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