Gerichskostenhöhe?
Verfasst: 18.11.2015, 09:27
Hallo !
foglender Sachverhalt: Unser Mandant ist verklagt worden wg. Urheberverletzung. Es wurde eine Forderung der Gegenseite geltend gemacht, die hat unser Mandant gezahlt, so dass Gegenseite die Erledigung des Rechtsstreits erklärt und mitgeteilt hat, dass keine Kostenanträge gestellt werden. Dies hatten wir mit der Gegenseite so abgesprochen, damit nur 1 GK anfällt. Die hat unser Mandant auch bereits an die Gegenseite gezahlt.
Nun erhaltenen wir folgenden Beschluss des Gerichts:
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 a Abs. 1 ZPO. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt hat, war über die Kosten zu entscheiden.
Die Kostenentscheidung folgt der Kostenübernahmeerklärung der beklagten Seite. Dann folgt die Rechtsmittelbelehrung wg. Streitwert.
Nun sind wir etwas verwirrt, das Gericht brauchte ja nicht zu entscheiden. Sind jetzt tatsächlich 3 GK (wegen dieses unterstrichenen Satzes) angefallen oder doch nur 1 GK? Anrufe bei Gericht konnten mich noch nicht weiterbringen. Der Kostenbeamte ist nicht zu erreichen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hühnerhaufen
foglender Sachverhalt: Unser Mandant ist verklagt worden wg. Urheberverletzung. Es wurde eine Forderung der Gegenseite geltend gemacht, die hat unser Mandant gezahlt, so dass Gegenseite die Erledigung des Rechtsstreits erklärt und mitgeteilt hat, dass keine Kostenanträge gestellt werden. Dies hatten wir mit der Gegenseite so abgesprochen, damit nur 1 GK anfällt. Die hat unser Mandant auch bereits an die Gegenseite gezahlt.
Nun erhaltenen wir folgenden Beschluss des Gerichts:
Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 a Abs. 1 ZPO. Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt hat, war über die Kosten zu entscheiden.
Die Kostenentscheidung folgt der Kostenübernahmeerklärung der beklagten Seite. Dann folgt die Rechtsmittelbelehrung wg. Streitwert.
Nun sind wir etwas verwirrt, das Gericht brauchte ja nicht zu entscheiden. Sind jetzt tatsächlich 3 GK (wegen dieses unterstrichenen Satzes) angefallen oder doch nur 1 GK? Anrufe bei Gericht konnten mich noch nicht weiterbringen. Der Kostenbeamte ist nicht zu erreichen.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hühnerhaufen