Gegenstandswert Anschlussberufung nach Berufung VU

Fragen zu Gerichtskosten - altes Recht bis 31.07.2013
Gast

#1

26.07.2007, 12:06

VU gegen Beklagten, EUR 1.256,-
Berufung Gegner (gegen GesamtVU, beantragt jedoch Festsetzung Gegenstandswert EUR 300,-)
Wir beantragen Anschlussberufung + Zahlung weiterer EUR 367,80 (woher mein Chef die 367,80 hat, wissen wir noch nicht genau)

Wie errechnet sich nun der Gegenstandwert für unsere Anschlussberufung?
StineP

#2

26.07.2007, 12:10

Ich bin der Meinung, dieser berechnet sich nach dem Wert der Berufung und eurer Anschlussberufung zusammen.

667,80 nehm ich an
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#3

26.07.2007, 12:20

Ich steig da nicht ganz durch, aber der GEgenstandswert berechnet sich aus Berufung und Anschlussberufung.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
spitzi192
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 298
Registriert: 27.02.2007, 12:25
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Hamburg

#4

26.07.2007, 12:34

Seit wann kann man gegen VU Berufung einlegen?
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#5

26.07.2007, 12:35

Na nach dem 2. VU ist doch nur noch die Berufung möglich.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
tabea009
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 24.07.2007, 11:15
Wohnort: München

#6

26.07.2007, 12:37

Und seit wann geht eine Berufung unter EUR 600,00 ? Gehe mal nicht davon aus, dass das Gericht die Berufung zugelassen hat, oder?
Barbara
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#7

26.07.2007, 12:38

Ich sag ja, ich verstehe den Sachverhalt auch nicht ganz!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
spitzi192
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 298
Registriert: 27.02.2007, 12:25
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Hamburg

#8

26.07.2007, 12:40

Oh Gott. Drei jahre nach der Ausbildung und ich weiß echt nichts mehr... :sorry
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#9

26.07.2007, 12:40

Kein Problem, ich musste auch grad erst überlegen. Echt schon komisch manchmal.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
tabea009
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 566
Registriert: 24.07.2007, 11:15
Wohnort: München

#10

26.07.2007, 12:45

Völlige Verwirrung allseits :bahnhof
Um aber auf die eigentliche Frage zurückzukommen: Stimme da mit Euch überein, dass man die beiden GW zusammenrechnet.
Barbara
Antworten