bei uns ist folgendes Problem aufgetreten:
Klage von uns auf Feststellung, dass eine Forderung auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Beklagten beruht. (Wichtig für das Inso-Verfahren, da dann keine Restschuldbefreiung für diese Forderung gilt).
Das Gericht der I. Instanz hat den SW auf EUR 1.300,00 festgesetzt. Unsere Klage wurde abgewiesen und wir haben Berufung eingelegt. Jetzt plötzlich meint das Gericht, den SW auf EUR 400,00 festsetzen zu wollen, was eigentlich bedeuten würde, dass die Berufung ja nicht zugelassen ist.
![Fluch-Smiley :fluch](./images/smilies/fluch.gif)
Meine Frage ist: Geht das so einfach und hat die nachträgliche Reduzierung überhaupt noch Auswirkungen auf die Berufung?